GEWISOLA
 
 
 


 

Grundsätze für die Einreichung und Begutachtung von Tagungsbeiträgen für GEWISOLA Jahrestagungen

(Stand 16. Januar 2003)

I Konferenzsprachen
Deutsch und Englisch ohne Übersetzung

II Berechtigung zur Einreichung von Beiträgen
Tagungsbeiträge können von Mitgliedern der GEWISOLA und Nicht-Mitgliedern eingereicht werden.

II Kategorien von Beiträgen
Invited Paper, Contributed Paper (themengebunden, sowie Themen eigener Wahl), Poster, Prä- und Post-Konferenz-Aktivitäten

IV Begutachtungsverfahren Contributed Paper
Die Auswahl der Contributed Paper wird auf der Grundlage einer anonymen Evaluierung durch externe Gutachter vorgenommen. Begutachtet werden vollständig ausgearbeitete Papiere. Jeder Beitrag wird von zwei Gutachtern bewertet. Die Beurteilung erfolgt auf einer Intervallskala für mehrere Kriterien, u.a. Relevanz des Themas, Originalität des Beitrages, theoretische Fundierung, Verständlichkeit der Darstellung, Sprache. Die Beurteilungen werden gewichtet, zu einem Index zusammengefasst und ermittelt. Ausgewählt werden die am besten bewerteten Beiträge. Die Abschneidegrenze richtet sich nach der Zahl der eingereichten Beiträge und dem zur Verfügung stehenden Zeitkontingent während der Tagung. Dabei sollte die Zahl der Beiträge je (paralleler) Arbeitsgruppensitzung zwei oder drei betragen. Bei Nichteindeutigkeit der Reihenfolge der Evaluierung entscheidet der Vorstand auf Vorschlag des Organisationskomitees. Ausgewählte Beiträge können in einer Plenarveranstaltung präsentiert werden. Abgelehnte Beiträge können als Posterbeiträge zugelassen werden. Zusätzlich zu den bisherigen Posterauszeichnungen können bis zu drei Contributed Paper mit Preisen ausgezeichnet werden.

V Auswahl der Gutachter
Das Organisationskomitee schlägt einen Pool von nationalen und internationalen Gutachtern vor, die sich auf einen oder mehreren der behandelten Themengebieten durch wissenschaftliche Leistungen hervorgetan haben (Mindestanforderung: In der Regel Promotion). Der Vorschlag wird mit dem Vorstand abgestimmt. Die konkrete Zuordnung der eingegangenen Beiträge zu den Gutachtern nimmt das Organisationskomitee vor. Die Gutachter werden unmittelbar nach Eingang der Manuskripte auf ihre Bereitschaft zur Begutachtung eines oder mehrerer Manuskripte angesprochen. Gutachter kann auch sein, wer selbst einen Beitrag zur Jahrestagung eingereicht hat.

VI Veröffentlichung im Tagungsband
Es erscheint ein Tagungsband, in dem die Contributed Paper nach Einarbeitung gutachterlicher Hinweise sowie die Invited Paper aufgenommen werden.

 




Gesellschaft für Wirtschafts- und
Sozialwissenschaften
des Landbaues e.V.