
I Konferenzsprachen
Deutsch und Englisch ohne Übersetzung
II Berechtigung zur Einreichung von Beiträgen
Tagungsbeiträge können von Mitgliedern der GEWISOLA und Nicht-Mitgliedern eingereicht werden.
II Kategorien von Beiträgen
Eingeladene Plenarvorträge (Invited Papers), eingereichte Arbeitsgruppenbeiträge (Contributed Papers), Poster, Prä- und Post-Konferenz-Aktivitäten.
IV Begutachtungsverfahren
Die Auswahl der eingereichten Arbeitsgruppenbeiträge wird auf der Grundlage eines strengen Begutachtungsverfahrens ("Double blind review") vorgenommen.
Für die Durchführung des Begutachtungsverfahrens ist das lokale Organisationskomitee verantwortlich. Begutachtet werden vollständig ausgearbeitete Papiere.
Jeder Beitrag wird von zwei Gutachtern bewertet, die nicht dem lokalen Organisationskomitee angehören. Die Bewertung erfolgt auf einer Intervallskala für mehrere
Kriterien (Relevanz des Themas, Originalität des Beitrages, methodische Vorgehensweise, Verständlichkeit der Darstellung, Sprache). Die Einzelwerte werden
gewichtet zu einem Index zusammengefasst. Basierend auf den Gutachten entscheidet das lokale Organisationskomitee über die endgültige Bewertung dieses
Beitrages.
Ausgewählt werden die am besten bewerteten Beiträge unter Berücksichtigung, dass keine Person mehr als einen Arbeitsgruppenbeitrag vortragen darf (er darf aber
an mehr als einem Papier als Mitautor beteiligt sein). Die Abschneidegrenze richtet sich nach der Zahl der eingereichten Beiträge und dem zur Verfügung stehenden
Zeitkontingent während der Tagung. Dabei sollte die Zahl der Beiträge je (paralleler) Arbeitsgruppensitzung zwei oder drei betragen. Bei Nichteindeutigkeit der
Reihenfolge der Bewertung entscheidet das lokale Organisationskomitee. Von der strikten Einhaltung der Abschneidegrenze kann in begründeten Einzelfällen
abgewichen werden, wenn dadurch die Attraktivität der Tagung gesteigert werden kann, z.B. weil thematisch einheitlichere Arbeitsgruppen gebildet oder besser zum
Tagungsthema passende Beiträge aufgenommen werden können. Ausgewählte eingereichte Beiträge können in einer Plenarveranstaltung präsentiert werden.
Die Begutachtung der eingereichten Arbeitsgruppenbeiträge schließt auch eine Beurteilung durch die Gutachter ein, ob der Beitrag zur Präsentation als Poster
geeignet erscheint.
Eingereichte Postervorschläge werden von zwei Gutachtern (die dem lokalen Organisationskomitee angehören dürfen) hinsichtlich ihrer inhaltlichen
Eignung für die Tagung bewertet. Basierend auf dieser Bewertung und der Bewertung der Eignung der nicht zum Vortrag angenommenen eingereichten
Arbeitsgruppenbeiträge entscheidet das lokale Organisationskomitee über die Auswahl der Poster.
V Auswahl der Gutachter
Das lokale Organisationskomitee ist für die Auswahl der Gutachter zuständig, die sich auf einem oder mehreren der behandelten Themengebieten durch
wissenschaftliche Leistungen hervorgetan haben (Mindestanforderung: in der Regel Promotion). Die Zuordnung der eingegangenen Beiträge zu den Gutachtern
nimmt das lokale Organisationskomitee vor. Die Gutachter werden unmittelbar nach Eingang der Manuskripte auf ihre Bereitschaft zur Begutachtung eines oder
mehrerer Manuskripte angesprochen. Gutachter kann auch sein, wer selbst einen Beitrag zur Jahrestagung eingereicht hat.
VI Veröffentlichung der Beiträge im Internet
Mit der Einreichung eines Arbeitsgruppenbeitrages erklärt der bzw. die Einreichende das Einverständnis, dass der Beitrag, wenn er zur
Tagung angenommen wird, auf der Tagungshomepage und bei AgEconSearch als pdf-Datei eingestellt werden darf. Für Poster gilt entsprechendes, wenn ein
Posterpaper vorliegt.
Es erscheint ein Tagungsband, in dem die Arbeitsgruppenbeiträge nach Einarbeitung gutachterlicher Hinweise sowie die Plenarbeiträge aufgenommen werden.
Poster können als kurze Posterpaper (zwei Seiten) ebenfalls aufgenommen werden.
VII Auszeichnung von Tagungsbeiträgen
Folgende Auszeichnungen werden vergeben:
VIII Prä- und Post-Konferenz-Aktivitäten
Prä- und Post-Konferenz-Aktivitäten sind erwünscht, wenn sie die Attraktivität der Jahrestagung steigern. Über die Aufnahme von Prä- und Post-Konferenz-Aktivitäten
in das Programm der Jahrestagung entscheidet die Vorbereitungskommission.